GRÜNE LIGA Thüringen: Verlegung der Kreisstraße K530 bei Eisfeld ist ein Schwarzbau
Landkreis Hildburghausen muss Blockade der Werrabahn umgehend beenden
Eklatante Rechtsverstöße gegen Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrecht durch Verlegung einer Kreisstraße bei Eisfeld
Der Landkreis Hildburghausen blockiert durch eine 2019 verlegte Kreisstraße die Reaktivierung der Werrabahn. Auf einer Länge von rund 200 Metern hat der Landkreis die Trasse der Werrabahn überbaut und dabei auf eine Genehmigung über ein Planfeststellungsverfahren gänzlich verzichtet. Die von der GRÜNE LIGA Thüringen beauftragte und auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg, Leipzig, Hannover) bestätigte jetzt eklatante wie umfassende Verstöße gegen geltendes Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrecht. „Diese in Wildwestmanier gebaute Straße ist daher schlichtweg ein Schwarzbau.“ so Grit Tetzel, Geschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Thüringen. Gegen einen verwaltungsintern ausgestellten Bescheid des Landkreises hat die GRÜNE LIGA Thüringen jetzt Widerspruch erhoben.
„Wir fordern den Landkreis Hildburghausen umgehend auf, die vorgenommenen Eingriffe in Natur und Umwelt rückgängig zu machen und dadurch auch die Blockade der Werrabahnreaktivierung zu beenden. Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn dieser Straßenschwarzbau im Nachhinein legalisiert würde und auf diese Weise mit dem Werrabahnlückenschluss ein landesbedeutsames Verkehrsprojekt blockiert bzw. erschwert würde. Eine Verlegung der betreffenden Kreisstraße war nicht notwendig, da eine bestandsnahe Ertüchtigung der Straße ohne Verbreiterung voll ausgereicht hätte. Dieser Status quo muss zügig wiederhergestellt werden.“ so der verkehrspolitische Sprecher der GRÜNE LIGA Thüringen Henning Eggers.
Hintergrundinformationen:Der Landrat des Landkreises Hildburghausen hat ohne Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden sowie Trägern öffentlicher Belange die Kreisstraße geplant und gebaut. Eine Prüfung von Alternativen und ein fachlich angemessener Ausgleich der Eingriffe durch den Straßenbau hat nicht stattgefunden. Doch damit nicht genug: Auch eisenbahnrechtlich ist der Kreisstraßenbau nicht haltbar. Denn die Werrabahntrasse ist [...]