Position des Bundessprecherrates der GRÜNEN LIGA zum Tesla-Gerichtsverfahren
Berlin, 20.02.2020. Ungeachtet dessen, ob die geplante Tesla Fabrik wichtige und notwendige wirtschaftliche Impulse für die Region und die Menschen in Brandenburg-Berlin (und darüber hinaus) setzen wird und als Symbol des Aufbruchs in eine nachhaltige, post-fossile Mobilität verstanden werden kann, bedeuten große Bau- und Infrastrukturprojekte immer einen Eingriff in die Natur. Das heißt aber keineswegs, dass die GRÜNE LIGA Bau- und Infrastrukturprojekte grundsätzlich ablehnen oder verhindern würde – wir fordern jedoch, dass diese von Beginn an immer rechtlich korrekt geplant sind.
Wenn die Auffassung besteht, dass dies nicht der Fall ist, nutzen
Mitgliedsgruppen der GRÜNE LIGA auch Formen des Protestes und
beschreiten im Ausnahmefall auch den Rechtsweg. Dazu hat sich die GRÜNE
LIGA Brandenburg in diesem Fall entschlossen. Denn – um größtmögliche
Akzeptanz in der Bevölkerung für Großprojekte zu erreichen, sind ein
korrektes und transparentes Planungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die
Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zwingend
erforderlich. Nur das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.
Die rechtlich eigenständige GRÜNE LIGA Brandenburg hat mit ihrer
Beschwerde eine Klärung der Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht
herbeigeführt. Soviel Rechtsstaat muss auch im Fall der Tesla Fabrik in
Grünheide möglich sein.