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Erfolg für die Verkehrswende und die GRÜNE LIGA Thüringen: Werrabahntrasse bleibt gewidmete Eisenbahnstrecke – Landkreis gesteht Straßenschwarzbau ein

Weimar, 10.11.2022

Im Rechtsstreit um die Überbauung der Werrabahntrasse im Landkreis Hildburghausen durch die Kreisstraße K 530 hat der Landkreis Hildburghausen seine Klage am 25. Oktober 2022 gegen den Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 07. Mai 2021 zurückgenommen. Damit ist jetzt rechtskräftig festgestellt, dass die Kreisstraße K 530 im 2. Bauabschnitt (BA) zwischen Eisfeld und Heid ein Schwarzbau ist, die vom Landkreis ohne rechtmäßige Genehmigung errichtet wurde.

Dazu erklärt Grit Tetzel, Geschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Thüringen:
„Zunächst ist das eine gute Nachricht für die Reaktivierung der Werrabahn. Auch wenn die genaue Variante in einem Raumordnungsverfahren noch zu finden ist, bleiben jetzt alle Optionen für den wichtigen Bahnlückenschluss zwischen Südthüringen und Oberfranken erhalten.
Für uns ist es jetzt vor allem von Interesse, wie der rechtswidrige Zustand des Schwarzbaus der Kreisstraße K 530 beendet wird. Wir sehen den Landkreis Hildburghausen als auch die Planfeststellungsbehörde jetzt in der Pflicht, den Bescheid des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz umgehend umzusetzen. Der Eingriff durch den Neubau der K 530 war zudem überflüssig, da ein bestandsnaher Ausbau der vorhandenen Kreisstraße völlig ausreichend gewesen wäre.“

Parallel zum Gerichtsverfahren hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) in der Angelegenheit Stellung bezogen. Denn die Kreisstraße K 530 wurde vom Landkreis auf Grundstücken errichtet, die Bahnbetriebszwecken gewidmet sind und für die beabsichtigte Reaktivierung der Werrabahn benötigt werden. Daher hat das EBA mit Schreiben vom 19.04.22 mitgeteilt, dass der Antrag des Landkreises auf Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken abgelehnt wird. Der Antrag wurde zudem erst anderthalb Jahre nach Inbetriebnahme des Schwarzbaus beim EBA gestellt.
„Damit ist und bleibt die Werrabahntrasse im Landkreis Hildburghausen eine gewidmete Eisenbahntrasse mit allen Rechtswirkungen, die sich aus diesem Status ergeben. Die Trasse ist bei allen tangierenden Vorhaben zu berücksichtigen und darf eben nicht einfach überbaut werden. Dies ist nicht zuletzt im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 sowie im Regionalplan Südwestthüringen so verankert.“ sagt Henning Eggers, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN LIGA Thüringen.

„Die fehlende Freistellung der Grundstücke hat zur Folge, dass die Kreisstraße nicht in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden darf. Damit steht abschließend fest, dass die bereits gebaute Straße auch nachträglich nicht mehr legalisiert werden kann“, wie Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB erläutert. Die Kanzlei hatte die GRÜNE LIGA Thüringen e.V. sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vertreten.

*Hintergrundinformationen zum Schwarzbau K 530 auf der Werrabahntrasse*
Bereits im Mai 2021 stellte das TLUBN fest, dass es für die Errichtung der Kreisstraße eines Planfeststellungsverfahrens beim Landesverwaltungsamt Weimar bedurft hätte. In diesem Verfahren hätten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und die Verbände zwingend beteiligt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden müssen. Der Landkreis hätte sich nicht einfach selbst eine Genehmigung ausstellen dürfen.
Es ist nun Aufgabe des Landesverwaltungsamts Weimar, weitere rechtliche Schritte gegen den Landkreis Hildburghausen vorzunehmen. Das TLUBN hat die rechtlichen Konsequenzen bereits in seinem Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 wie folgt skizziert:
„Der Planfeststellungsbehörde obliegt als zuständige Zulassungsbehörde auch eine Entscheidung über eine generelle Nutzungsuntersagung des bereits unter Verkehr stehenden Straßenabschnittes und über einen ggf. erforderlichen Rückbau zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes i. S. d. § 17 Abs.8 BNatSchG.“

Thüringer Landesamt erklärt Bau der Kreisstraße K 530 bei Eisfeld auf Werrabahntrasse nach Widerspruch der GRÜNEN LIGA Thüringen für rechtswidrig.

Leipzig/Weimar – 18/05/2021

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 einen von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Hildburghausen genehmigten Straßenbau für rechtswidrig erklärt und den Zulassungsbescheid aufgehoben.

Die GRÜNE LIGA Thüringen e.V. war im Vorfeld insbesondere durch Pressemitteilungen des PRO BAHN Thüringen e.V. auf die bereits im Herbst 2019 gebaute und knapp 400 Meter lange Teilstrecke der Kreisstraße K 530 auf einem Abschnitt der Werrabahntrasse zwischen Eisfeld und Coburg aufmerksam geworden und hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt.

Obwohl durch das Vorhaben Verstöße gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote und Biotopschutzvorschriften, Beeinträchtigungen von FFH-Schutzgebieten sowie Verletzungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften zu befürchten waren, wurde entgegen der Bestimmungen des Thüringer Straßengesetzes kein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Dieser Mangel ist aus Sicht des TLUBN von solcher Art und Schwere, dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, sondern nun erstmals ein vollständiges Planfeststellungsverfahren durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar durchgeführt werden muss und die Genehmigung aufzuheben war.

„Das TLUBN hat den Alleingang der unteren Naturschutzbehörde aus guten Gründen unterbunden. Es kann nicht sein, dass eine Naturschutzbehörde über den Bau einer Straße entscheidet und das auch noch ohne das vorgeschriebene Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände“, so Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht).

 „Wir begrüßen die Entscheidung des TLUBN und erörtern nun mit der GRÜNEN LIGA das weitere Vorgehen  von der Einleitung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Die Einleitung von Schritten zur Nutzungsuntersagung wird vom weiteren Agieren des Landratsamtes abhängig sein. Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen nicht durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln ins Leere laufen.Vor allem durch den Verkehr auf der Kreisstraße besteht eine fortwährende Gefahr für streng geschützte Arten und Erhaltungsziele von FFH-Gebieten“, ergänzt Rechtsanwalt Clemens Göhler.

Grit Tetzel, Landesgeschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Thüringen e.V. führt weiterhin aus: „Das Landratsamt Hildburghausen ist seiner Aufgabe als Naturschutzbehörde nicht nachgekommen. Wir konnten als Umweltschutzvereinigung nicht tatenlos zusehen, wie Eingriffe in die Natur ohne angemessene Überprüfung anhand naturschutzfachlicher Maßstäbe durchgeführt werden und gleichzeitig die Reaktivierung der für Südthüringen und Oberfranken wichtigen Werrabahn durch den Schwarzbau der Straße blockiert wird.“

 

GRÜNE LIGA Thüringen: Verlegung der Kreisstraße K530 bei Eisfeld ist ein Schwarzbau

Landkreis Hildburghausen muss Blockade der Werrabahn umgehend beenden

Eklatante Rechtsverstöße gegen Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrecht durch Verlegung einer Kreisstraße bei Eisfeld

Der Landkreis Hildburghausen blockiert durch eine 2019 verlegte Kreisstraße die Reaktivierung der Werrabahn. Auf einer Länge von rund 200 Metern hat der Landkreis die Trasse der Werrabahn überbaut und dabei auf eine Genehmigung über ein Planfeststellungsverfahren gänzlich verzichtet. Die von der GRÜNE LIGA Thüringen beauftragte und auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg, Leipzig, Hannover) bestätigte jetzt eklatante wie umfassende Verstöße gegen geltendes Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrecht. „Diese in Wildwestmanier gebaute Straße ist daher schlichtweg ein Schwarzbau.“ so Grit Tetzel, Geschäftsführerin der GRÜNEN LIGA Thüringen. Gegen einen verwaltungsintern ausgestellten Bescheid des Landkreises hat die GRÜNE LIGA Thüringen jetzt Widerspruch erhoben.

„Wir fordern den Landkreis Hildburghausen umgehend auf, die vorgenommenen Eingriffe in Natur und Umwelt rückgängig zu machen und dadurch auch die Blockade der Werrabahnreaktivierung zu beenden. Es wäre ein Stück aus dem Tollhaus, wenn dieser Straßenschwarzbau im Nachhinein legalisiert würde und auf diese Weise mit dem Werrabahnlückenschluss ein landesbedeutsames Verkehrsprojekt blockiert bzw. erschwert würde. Eine Verlegung der betreffenden Kreisstraße war nicht notwendig, da eine bestandsnahe Ertüchtigung der Straße ohne Verbreiterung voll ausgereicht hätte. Dieser Status quo muss zügig wiederhergestellt werden.“ so der verkehrspolitische Sprecher der GRÜNE LIGA Thüringen Henning Eggers.

Hintergrundinformationen:
Der Landrat des Landkreises Hildburghausen hat ohne Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden sowie Trägern öffentlicher Belange die Kreisstraße geplant und gebaut. Eine Prüfung von Alternativen und ein fachlich angemessener Ausgleich der Eingriffe durch den Straßenbau hat nicht stattgefunden. Doch damit nicht genug: Auch eisenbahnrechtlich ist der Kreisstraßenbau nicht haltbar. Denn die Werrabahntrasse ist rechtlich unverändert als Betriebsanlage der Eisenbahn gewidmet und darf keinesfalls überbaut werden. Dies hat das Eisenbahn-Bundesamt bestätigt. Die Stadt Eisfeld hat erst im März 2020 – also ein Vierteljahr nach Verkehrsfreigabe der Kreisstraße – einen Entwidmungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Dieser Antrag kann aber nur zurückgewiesen werden, da die Freihaltung der Werrabahntrasse sowohl im Regionalplan Südwestthüringen als auch im Landesentwicklungsprogramm Thüringen festgeschrieben ist.

V.i.S.d.P. Grit Tetzel