{"id":6060,"date":"2022-11-11T15:02:40","date_gmt":"2022-11-11T14:02:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/?p=6060"},"modified":"2022-11-11T15:02:41","modified_gmt":"2022-11-11T14:02:41","slug":"erfolg-fur-die-verkehrswende-und-die-grune-liga-thuringen-werrabahntrasse-bleibt-gewidmete-eisenbahnstrecke-landkreis-gesteht-strassenschwarzbau-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/erfolg-fur-die-verkehrswende-und-die-grune-liga-thuringen-werrabahntrasse-bleibt-gewidmete-eisenbahnstrecke-landkreis-gesteht-strassenschwarzbau-ein\/","title":{"rendered":"Erfolg  f\u00fcr die Verkehrswende und die GR\u00dcNE LIGA Th\u00fcringen: Werrabahntrasse  bleibt gewidmete Eisenbahnstrecke &#8211; Landkreis gesteht Stra\u00dfenschwarzbau  ein"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Im Rechtsstreit um die \u00dcberbauung der Werrabahntrasse im Landkreis Hildburghausen durch die Kreisstra\u00dfe K 530 hat der Landkreis Hildburghausen seine Klage am 25. Oktober 2022 gegen den Widerspruchsbescheid des Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 07. Mai 2021 zur\u00fcckgenommen. Damit ist jetzt rechtskr\u00e4ftig festgestellt, dass die Kreisstra\u00dfe K 530 im 2. Bauabschnitt (BA) zwischen Eisfeld und Heid ein Schwarzbau ist, die vom Landkreis ohne rechtm\u00e4\u00dfige Genehmigung errichtet wurde.<br><br>Dazu erkl\u00e4rt <strong>Grit Tetzel, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der GR\u00dcNEN LIGA Th\u00fcringen:<\/strong><br>\u201eZun\u00e4chst ist das eine gute Nachricht f\u00fcr die Reaktivierung der Werrabahn. Auch wenn die genaue Variante in einem Raumordnungsverfahren noch zu finden ist, bleiben jetzt alle Optionen f\u00fcr den wichtigen Bahnl\u00fcckenschluss zwischen S\u00fcdth\u00fcringen und Oberfranken erhalten.<br>F\u00fcr uns ist es jetzt vor allem von Interesse, wie der rechtswidrige Zustand des Schwarzbaus der Kreisstra\u00dfe K 530 beendet wird. Wir sehen den Landkreis Hildburghausen als auch die Planfeststellungsbeh\u00f6rde jetzt in der Pflicht, den Bescheid des Th\u00fcringer Landesamts f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz umgehend umzusetzen. Der Eingriff durch den Neubau der K 530 war zudem \u00fcberfl\u00fcssig, da ein bestandsnaher Ausbau der vorhandenen Kreisstra\u00dfe v\u00f6llig ausreichend gewesen w\u00e4re.\u201c<br><br>Parallel zum Gerichtsverfahren hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) in der Angelegenheit Stellung bezogen. Denn die Kreisstra\u00dfe K 530 wurde vom Landkreis auf Grundst\u00fccken errichtet, die Bahnbetriebszwecken gewidmet sind und f\u00fcr die beabsichtigte Reaktivierung der Werrabahn ben\u00f6tigt werden. Daher hat das EBA mit Schreiben vom 19.04.22 mitgeteilt, dass der Antrag des Landkreises auf Freistellung der Grundst\u00fccke von Bahnbetriebszwecken abgelehnt wird. Der Antrag wurde zudem erst anderthalb Jahre nach Inbetriebnahme des Schwarzbaus beim EBA gestellt.<br>\u201eDamit ist und bleibt die Werrabahntrasse im Landkreis Hildburghausen eine gewidmete Eisenbahntrasse mit allen Rechtswirkungen, die sich aus diesem Status ergeben. Die Trasse ist bei allen tangierenden Vorhaben zu ber\u00fccksichtigen und darf eben nicht einfach \u00fcberbaut werden. Dies ist nicht zuletzt im Landesentwicklungsprogramm Th\u00fcringen 2025 sowie im Regionalplan S\u00fcdwestth\u00fcringen so verankert.\u201c sagt <strong>Henning Eggers, verkehrspolitischer Sprecher der GR\u00dcNEN LIGA Th\u00fcringen.<\/strong><br><br>\u201eDie fehlende Freistellung der Grundst\u00fccke hat zur Folge, dass die Kreisstra\u00dfe nicht in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt werden darf. Damit steht abschlie\u00dfend fest, dass die bereits gebaute Stra\u00dfe auch nachtr\u00e4glich nicht mehr legalisiert werden kann\u201c, wie <strong>Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin von der Kanzlei Baumann Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB erl\u00e4utert.<\/strong> Die Kanzlei hatte die GR\u00dcNE LIGA Th\u00fcringen e.V. sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vertreten.<br><br><strong>*Hintergrundinformationen zum Schwarzbau K 530 auf der Werrabahntrasse*<\/strong><br>Bereits im Mai 2021 stellte das TLUBN fest, dass es f\u00fcr die Errichtung der Kreisstra\u00dfe eines Planfeststellungsverfahrens beim Landesverwaltungsamt Weimar bedurft h\u00e4tte. In diesem Verfahren h\u00e4tten sowohl die \u00d6ffentlichkeit als auch die Beh\u00f6rden und die Verb\u00e4nde zwingend beteiligt und eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Der Landkreis h\u00e4tte sich nicht einfach selbst eine Genehmigung ausstellen d\u00fcrfen.<br>Es ist nun Aufgabe des Landesverwaltungsamts Weimar, weitere rechtliche Schritte gegen den Landkreis Hildburghausen vorzunehmen. Das TLUBN hat die rechtlichen Konsequenzen bereits in seinem Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 wie folgt skizziert:<br>\u201eDer Planfeststellungsbeh\u00f6rde obliegt als zust\u00e4ndige Zulassungsbeh\u00f6rde auch eine Entscheidung \u00fcber eine generelle Nutzungsuntersagung des bereits unter Verkehr stehenden Stra\u00dfenabschnittes und \u00fcber einen ggf. erforderlichen R\u00fcckbau zur Wiederherstellung des Ausgangszustandes i. S. d. \u00a7 17 Abs.8 BNatSchG.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rechtsstreit um die \u00dcberbauung der Werrabahntrasse im Landkreis Hildburghausen durch die Kreisstra\u00dfe K 530 hat der Landkreis Hildburghausen seine Klage am 25. Oktober 2022 gegen den Widerspruchsbescheid des Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 07. Mai 2021 zur\u00fcckgenommen. Damit ist jetzt rechtskr\u00e4ftig festgestellt, dass die Kreisstra\u00dfe K 530 im 2. Bauabschnitt (BA) zwischen Eisfeld und Heid ein Schwarzbau ist, die vom Landkreis ohne rechtm\u00e4\u00dfige Genehmigung errichtet wurde. Dazu erkl\u00e4rt Grit Tetzel, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der GR\u00dcNEN LIGA Th\u00fcringen:\u201eZun\u00e4chst ist das eine gute Nachricht f\u00fcr die Reaktivierung der Werrabahn. Auch wenn die genaue Variante in einem Raumordnungsverfahren noch zu finden ist, bleiben jetzt alle Optionen f\u00fcr den wichtigen Bahnl\u00fcckenschluss zwischen S\u00fcdth\u00fcringen und Oberfranken erhalten.F\u00fcr uns ist es jetzt vor allem von Interesse, wie der rechtswidrige Zustand des Schwarzbaus der Kreisstra\u00dfe K 530 beendet wird. Wir sehen den Landkreis Hildburghausen als auch die Planfeststellungsbeh\u00f6rde jetzt in der Pflicht, den Bescheid des Th\u00fcringer Landesamts f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz umgehend umzusetzen. Der Eingriff durch den Neubau der K 530 war zudem \u00fcberfl\u00fcssig, da ein bestandsnaher Ausbau der vorhandenen Kreisstra\u00dfe v\u00f6llig ausreichend gewesen w\u00e4re.\u201c Parallel zum Gerichtsverfahren hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) in der Angelegenheit Stellung bezogen. Denn die Kreisstra\u00dfe K 530 wurde vom Landkreis auf Grundst\u00fccken errichtet, die Bahnbetriebszwecken gewidmet sind und f\u00fcr die beabsichtigte Reaktivierung der Werrabahn ben\u00f6tigt werden. Daher hat das EBA mit Schreiben vom 19.04.22 mitgeteilt, dass der Antrag des Landkreises auf Freistellung der Grundst\u00fccke von Bahnbetriebszwecken abgelehnt wird. 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