{"id":5959,"date":"2021-05-18T09:34:34","date_gmt":"2021-05-18T07:34:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/?p=5959"},"modified":"2021-05-18T10:23:30","modified_gmt":"2021-05-18T08:23:30","slug":"nach-widerspruch-der-grunen-liga-thuringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/nach-widerspruch-der-grunen-liga-thuringen\/","title":{"rendered":"Nach Widerspruch der GR\u00dcNEN LIGA Th\u00fcringen:"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Th\u00fcringer Landesamt erkl\u00e4rt Bau der Kreisstra\u00dfe K 530 auf Werrabahntrasse f\u00fcr rechtswidrig.<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Das Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 einen von der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde des Landratsamts Hildburghausen genehmigten Stra\u00dfenbau f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt und den Zulassungsbescheid aufgehoben. <\/p>\n\n\n\n<p>Die GR\u00dcNE LIGA Th\u00fcringen e.V. war im Vorfeld insbesondere durch Pressemitteilungen des PRO BAHN Th\u00fcringen e.V. auf die bereits im Herbst 2019 gebaute und knapp 400 Meter lange Teilstrecke der Kreisstra\u00dfe K 530 auf einem Abschnitt der Werrabahntrasse zwischen Eisfeld und Coburg aufmerksam geworden und hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl durch das Vorhaben Verst\u00f6\u00dfe gegen\nartenschutzrechtliche Zugriffsverbote und Biotopschutzvorschriften, Beeintr\u00e4chtigungen\nvon FFH-Schutzgebieten sowie Verletzungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften zu\nbef\u00fcrchten waren, wurde entgegen der Bestimmungen des Th\u00fcringer Stra\u00dfengesetzes\nkein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgef\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Mangel ist aus Sicht des TLUBN von solcher Art und\nSchwere, dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, sondern nun erstmals ein\nvollst\u00e4ndiges Planfeststellungsverfahren durch das Th\u00fcringer\nLandesverwaltungsamt Weimar durchgef\u00fchrt werden muss und die Genehmigung aufzuheben\nwar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDas TLUBN hat den Alleingang der unteren\nNaturschutzbeh\u00f6rde aus guten Gr\u00fcnden unterbunden. Es kann nicht sein, dass eine\nNaturschutzbeh\u00f6rde \u00fcber den Bau einer Stra\u00dfe entscheidet und das auch noch ohne\ndas vorgeschriebene Zulassungsverfahren unter Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit\nund der Verb\u00e4nde\u201c, <\/em>so Rechtsanw\u00e4ltin Dr. Franziska He\u00df (Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr\nVerwaltungsrecht).<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eWir begr\u00fc\u00dfen die Entscheidung des TLUBN und er\u00f6rtern nun mit der GR\u00dcNEN LIGA das weitere Vorgehen von der Einleitung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Die Einleitung von Schritten zur Nutzungsuntersagung wird vom weiteren Agieren des Landratsamtes abh\u00e4ngig sein. Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen d\u00fcrfen nicht durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln ins Leere laufen. Vor allem durch den Verkehr auf der Kreisstra\u00dfe besteht eine fortw\u00e4hrende Gefahr f\u00fcr streng gesch\u00fctzte Arten und Erhaltungsziele von FFH-Gebieten\u201c, <\/em>erg\u00e4nzt Rechtsanwalt Clemens G\u00f6hler.<\/p>\n\n\n\n<p>Grit Tetzel, Landesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der GR\u00dcNEN LIGA Th\u00fcringen e.V. f\u00fchrt weiterhin aus: \u201e<em>Das Landratsamt<\/em> <em>Hildburghausen ist seiner Aufgabe als Naturschutzbeh\u00f6rde nicht nachgekommen. Wir konnten als Umweltschutzvereinigung nicht tatenlos zusehen, wie Eingriffe in die Natur ohne angemessene \u00dcberpr\u00fcfung anhand naturschutzfachlicher Ma\u00dfst\u00e4be durchgef\u00fchrt werden und gleichzeitig die Reaktivierung der f\u00fcr S\u00fcdth\u00fcringen und Oberfranken wichtigen Werrabahn durch den Schwarzbau der Stra\u00dfe blockiert wird.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Leipzig\/Weimar, den 18. Mai 2021<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Th\u00fcringer Landesamt erkl\u00e4rt Bau der Kreisstra\u00dfe K 530 auf Werrabahntrasse f\u00fcr rechtswidrig. Das Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 einen von der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde des Landratsamts Hildburghausen genehmigten Stra\u00dfenbau f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt und den Zulassungsbescheid aufgehoben. Die GR\u00dcNE LIGA Th\u00fcringen e.V. war im Vorfeld insbesondere durch Pressemitteilungen des PRO BAHN Th\u00fcringen e.V. auf die bereits im Herbst 2019 gebaute und knapp 400 Meter lange Teilstrecke der Kreisstra\u00dfe K 530 auf einem Abschnitt der Werrabahntrasse zwischen Eisfeld und Coburg aufmerksam geworden und hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Obwohl durch das Vorhaben Verst\u00f6\u00dfe gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote und Biotopschutzvorschriften, Beeintr\u00e4chtigungen von FFH-Schutzgebieten sowie Verletzungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften zu bef\u00fcrchten waren, wurde entgegen der Bestimmungen des Th\u00fcringer Stra\u00dfengesetzes kein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgef\u00fchrt. Dieser Mangel ist aus Sicht des TLUBN von solcher Art und Schwere, dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, sondern nun erstmals ein vollst\u00e4ndiges Planfeststellungsverfahren durch das Th\u00fcringer Landesverwaltungsamt Weimar durchgef\u00fchrt werden muss und die Genehmigung aufzuheben war. \u201eDas TLUBN hat den Alleingang der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde aus guten Gr\u00fcnden unterbunden. Es kann nicht sein, dass eine Naturschutzbeh\u00f6rde \u00fcber den Bau einer Stra\u00dfe entscheidet und das auch noch ohne das vorgeschriebene Zulassungsverfahren unter Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Verb\u00e4nde\u201c, so Rechtsanw\u00e4ltin Dr. Franziska He\u00df (Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Verwaltungsrecht). \u201eWir begr\u00fc\u00dfen die Entscheidung des TLUBN und er\u00f6rtern nun mit der GR\u00dcNEN LIGA das weitere Vorgehen von der Einleitung bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Die Einleitung von Schritten zur Nutzungsuntersagung wird vom weiteren Agieren des Landratsamtes abh\u00e4ngig sein. Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen d\u00fcrfen nicht durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln ins Leere laufen. Vor allem durch den Verkehr auf der Kreisstra\u00dfe besteht eine fortw\u00e4hrende Gefahr f\u00fcr streng gesch\u00fctzte Arten und Erhaltungsziele von FFH-Gebieten\u201c, erg\u00e4nzt Rechtsanwalt Clemens [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-5959","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5959","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5959"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5959\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5979,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5959\/revisions\/5979"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5959"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5959"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.grueneliga-thueringen.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5959"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}