Sie und Ihr könnt mithelfen, dieses einmalige Biotop zu erhalten und das Vorhaben zu verhindern. Hier geht´s zur Petition gegen den Golfplatz: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1618

Name der Petition: Bedenken, Einwände und Vorschläge zur Planung der „Herzoglichen Golfplatzanlage Oberhof“ auf der Schuderbachwiese/Oberhof

Es gab vor 13 Jahren einen vereinbarten Kompromiss zwischen Antragstellern der Golfplatzanlage und Naturschützern. Er sah vor, die Bahnen ohne Einsatz von Herbiziden, Düngung und Tiefbaumaßnahmen zu realisieren. In Gegenwart der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde Schmalkalden/Meiningen wurde protokolliert, dass diese Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

Dann tauchte ein neuer Entwurf auf, ohne Rücksprache oder einer Neuvereinbarung und die vereinbarte Begrenzung war darin aufgehoben. Damit war der Kompromiss hinfällig. Es war den Antragstellern wohl klar geworden, dass zum Aufbau einer 9-Loch Golfanlage derartige Kompromisse nicht möglich sind. Aber auch auf Seiten der Naturschützer war durch neue Erkenntnisse und eine Studie von Dr. Korsch (TLUG)-Jena die Erkenntnis gewachsen, dass der Kompromiss nicht mehr möglich ist, denn die hochwertige Fläche erwies sich als sehr viel größer als ursprünglich angenommen. Zum Schutzstatus nach Thüringer Naturschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz, z.B. für Arnika und die Orchidee „Grüne Hohlzunge“ sowie andere Arten, kam der prioritäre Schutzstatus LRT 6230* der Europäischen Union für Borstgrasrasen dazu, die etwa 75 % der Gesamtfläche der Schuderbachwiese umfassen, was erst durch die Arbeit von Dr. Korsch entsprechende Beachtung fand.
Es gibt im gesamten Thüringer Wald nur noch etwa 5 -6 Wiesen mit Borstgrasrasen, die aber meist viel kleinflächiger sind. Die Gesamtfläche umfasst ungefähr 30 – 40 ha. Wegen ihrer Seltenheit sind die Borstgrasrasen im europäischen Maßstab geschützt, und Oberhof könnte mit dieser schönen und letzten geschützten Wiese am Ort punkten.

Mit der „Bienenbelegstation“ verfügt Oberhof über eine wichtige wirtschaftliche Einrichtung, die durch den Nektar- und Pollenreichtum der artenreichen Schuderbachwiese gefördert wird.

Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, die Begleitumstände dieses Vorhabens zu prüfen. Ich bin weit davon entfernt, Golfanlagen generell abzulehnen oder die Zukunft der Stadt Oberhof behindern zu wollen. Aber deren Entwicklung kann doch nur gelingen, wenn realistische und wirtschaftlich funktionierende Projekte in Angriff genommen werden.

Außerdem möchte ich auf einige meiner Bedenken hinsichtlich der Errichtung der Golfanlage an dieser exponierten Lage hinweisen.

1. Die meteorologischen Daten belegen ein raues „niederschlagsreiches, oft windiges und nebliges Wetter bzw. Klima mit durchschnittlich nur etwa 90 Sonnentagen pro Jahr. Auf welchem Wege soll sich eine solche, in Einrichtung und laufender Unterhaltung nicht billigen Anlage eigentlich finanzieren?
Ist hier nicht selbst für Laien ein hohes Risiko sichtbar?
Sicher ist hingegen nur die Vernichtung bzw. Schutzwertminderung der Flächen, die Oberhof mit dieser botanisch so wertvollen Wiese das letzte landschaftliche Alleinstellungsmerkmal nehmen würde, obwohl diese doch touristisch so wertvoll ist.

2. Das Errichten von Golfplätzen gilt nach Thüringer Baugesetz nicht als privilegiertes Bauen im Außenbereich (§ 35). Es kann als Ausnahme im Außenbereich erfolgen, wenn kein anderes öffentliches Interesse besteht. Ich frage daher an, ob eine Abwägung vor dem Hintergrund des selbst im europäischen Rahmen außergewöhnlich hohen Naturschutzwertes erfolgt ist, da mir bekannt wurde, dass schon Grundstückssicherungen und Sperrungen des Golfhotels zur Reservierung für den Golfsport erfolgt sind, also Maßnahmen, die ich erst im fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren erwartet hätte.

3. Das landesrechtlich geregelte Wasserrecht kann natürlich der Planung angeglichen werden, jedoch gebe ich zu bedenken, dass solche eine Ausnahmeregelung vor Jahren anderen Sportvereinen bzw. der Stadt Oberhof selbst mit der Begründung verweigert wurde, das Trinkwasserschutzgebiet dürfe nicht beeinträchtigt werden. Wird hier nicht „Ungleichbehandlung“ produziert?

4. Es gibt nach meiner Auffassung auch nicht überschaubare Mängel in der bisher vorgelegten Planung. So zum Beispiel bleibt der Lärmschutz völlig unberücksichtigt. Die stark frequentierte B 247 tangiert die geplante Golfanlage auf der ganzen Länge. Anders als zu Kaisers Zeiten braucht man heute Lärmschutz für die Ausübung dieser sehr auf Ruhe ausgelegten anspruchsvollen Sommersportart. Zudem müsste für die Sicherheit der Anlage und der Spieler sowie für die Besucherlenkung und als Abwehr von Wildschweinen zusätzlich eine aufwändige Umzäunung errichtet werden. Das aktuelle Beispiel der massiven Wildschäden auf dem Flugplatz Suhl-Goldlauter, keine 10 km südöstlich der Schuderbachwiese, kann sich hier schnell wiederholen.

Ich schlage als Alternative vor, die im Ort bestehende Minigolfanlage zu verbessern, um über die Kinder und gegebenenfalls Anfänger Golf als Breitensport zu entwickeln und außerdem die in der Nachbarschaft bestehende Golfanlage Mühlburg für das eigentliche Golfspiel zu nutzen. Diese Anlage liegt klimatisch sehr viel günstiger und in einem durch die drei Burgen eindrucksvollen Ambiente. Sie müsste als „Herzogliche Golfanlage Oberhof“ nur unterstützt und ggf. verbessert werden. Auch liegt sie ganz nahe bei Gotha, der ehemaligen herzoglichen Residenz, udn für heutige Verhältnisse auch unweit von Oberhof entfernt. Das Golfhotel Oberhof ist 1945 abgebrannt und zum Pionierhaus „Bruno Kühn“ verändert worden. Es könnte als Bauprojekt am Wiesenrand nach der Historie wieder eingerichtet werden.

Der Unterstützung von Mitgliedern der Umweltverbände, Wandervereinen und von Bürgern, die sich für eine naturnahe, touristische Weiterentwicklung des Thüringer Waldes mit seiner Rennsteigregion einsetzen, bin ich mir sicher.

Franz Elschner, 98544 Zella-Mehlis
Veröffentlicht am: 27.05.2019