Berlin, 20.02.2020. Ungeachtet dessen, ob die geplante Tesla Fabrik wichtige und notwendige wirtschaftliche Impulse für die Region und die Menschen in Brandenburg-Berlin (und darüber hinaus) setzen wird und als Symbol des Aufbruchs in eine nachhaltige, post-fossile Mobilität verstanden werden kann, bedeuten große Bau- und Infrastrukturprojekte immer einen Eingriff in die Natur. Das heißt aber keineswegs, dass die GRÜNE LIGA Bau- und Infrastrukturprojekte grundsätzlich ablehnen oder verhindern würde – wir fordern jedoch, dass diese von Beginn an immer rechtlich korrekt geplant sind.

Wenn die Auffassung besteht, dass dies nicht der Fall ist, nutzen Mitgliedsgruppen der GRÜNE LIGA auch Formen des Protestes und beschreiten im Ausnahmefall auch den Rechtsweg. Dazu hat sich die GRÜNE LIGA Brandenburg in diesem Fall entschlossen. Denn – um größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung für Großprojekte zu erreichen, sind ein korrektes und transparentes Planungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zwingend erforderlich. Nur das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.

Die rechtlich eigenständige GRÜNE LIGA Brandenburg hat mit ihrer Beschwerde eine Klärung der Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht herbeigeführt. Soviel Rechtsstaat muss auch im Fall der Tesla Fabrik in Grünheide möglich sein.